Zusatzqualifikationen sind oft die Voraussetzung, um bestimmte Arbeiten überhaupt ausführen zu dürfen.

Daher haben wir selbstverständlich folgende zusätzlichen Qualifikationen:


Berechtigung für Arbeiten an Klimaanlagen (gemäß EG-Verordnung Nr. 307/2008)

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Sachkunde für den Umgang mit pyrotechnischen Systemen im Kfz.

Lehrgang zur Durchführung der Abgasuntersuchung (AU, AUK).


Fachkundige Person für Arbeiten an Hybrid- und Elektrofahrzeugen (nach DGUV 209-093).


Spezialisierung auf die Programmierung und Wartung moderner Sensorsysteme.


  • Professionelle Fahrzeugaufbereitung: 

Fachgerechte Reinigung und Lackpflege für den Wiederverkauf.